Neuregelungen im Mietrechtsgesetz und Wohnungseigentumsgesetz schaffen rechtliche Klarheit und sorgen für finanzielle Entlastung
Nach dem gestrigen Ministerrat hat die Regierung zwei wohnrechtsrelevante Novellen bekanntgegeben. “Diese Novellen bringen nachhaltige Verbesserungen für MieterInnen und EigentümerInnen”, so SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Einerseits wurde die Eintragungspflicht für Wohnungszubehör wie Kellerabteile und Garagenplätze gelockert. Anlass war ein auch für Fachleute überraschender Spruch des OGH, der für viele EigentümerInnen eine kostspielige Nachtragung in das sogenannte B-Blatt erforderlich gemacht hätte. Nun werden gesetzlich auch der dem Grundbuch angehängte Wohnungseigentumsvertrag und das Nutzwertgutachten für die Eigentumsbegründung anerkannt.
Von großer praktischer Bedeutung ist die Regelung der Reparaturpflicht von Heizgeräten, die künftig vom Vermieter zu bezahlen sind. Für die Erhaltungskosten kommt der Mieter auf. Der letzte OGH-Spruch hatte zu der skurrilen Situation geführt, dass eine Reparatur von Seiten des Mieters gegen den Vermieter nicht durchsetzbar war, eine selbst bezahlte Instandsetzung den Mieter aber gleichzeitig der Möglichkeit einer Mietzinsminderung beraubte, was der OGH selbst in seinen Erläuterungen kritisch hinterfragte. “Diese Maßnahme ist ein Beitrag für die finanzielle Entlastung von Mietern und sorgt nach einer Serie unterschiedlicher Gerichtsurteile für Rechtssicherheit”, so Becher. (SPÖ PResseuassendung)