Ab 31. Dezember, 24.00 Uhr gilt in allen Wiener Taxis Rauchverbot. Diese neue Bestimmung ist Teil eines Gesamtpaketes mit strengeren Regelungen für Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenunternehmen. Das mit den Sozialpartnern ausverhandelte Paket beinhaltet weiters eine Beförderungspflicht für Blindenführhunde, die ebenfalls mit 31.12. in Kraft tritt. Ab 1. Jänner 2013 müssen außerdem alle eingesetzten Fahrzeuge mit einer funktionierenden Klimaanlage ausgestattet sein. Dazu die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger: “Mit diesen neuen Bestimmungen wollen wir sowohl im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten als auch des Tourismusstandorts zur Qualitätssicherung im Taxi-Gewerbe beitragen. Ich sehe die Wiener TaxiunternehmerInnen und die LenkerInnen hier als starke PartnerInnen, denn auch ihnen muss der gute Ruf der Wiener Taxis ein zentrales Anliegen sein.”
Zwtl.: Umrüstung auf Öko-Taxis wird dank strenger Emissionsbestimmungen bei allen Neuzulassungen forciert
Anknüpfend an europaweit festgelegte Abgasemissionsgrenzwerte für Personenkraftwagen legen die neuen Regelungen folgende zusätzliche Eignungskriterien für die Fahrzeuge fest. Für das Taxi-Gewerbe neuzugelassene Fahrzeuge müssen ab dem 1. April 2012 den Emissionsgrenzwerten Euro 5 bzw. ab dem 1. September 2015 Euro 6 entsprechen. Sie sind damit bei den Emissionsstandards an die höchste Gesetzgebungsstufe gebunden. Ältere Modelle werden nicht mehr neu zugelassen. “So forcieren wir ein möglichst rasches Umrüsten auf Öko-Taxis mit weit weniger schädlichen Emissionen,” unterstreicht Frauenberger. (schluss) gph