Am 15.04.2014 gegen Mitternacht wurde ein 18-jähriger Probeführerscheinbesitzer mit 152 km/h in einer Zone gemessen werden, wo eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben ist. Ihm wurde der Führerschein noch vor Ort vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.