Im Zuge eines Schwerpunktes zur Geschwindigkeitsüberwachung kontrollierten Polizisten einen Pkw, der die Donaustadtstraße in Richtung Bernoullistraße fuhr. Mit einem Laser-Messgerät wurde statt den dort erlaubten 50 km/h, eine Endgeschwindigkeit von 113 km/h gemessen. Der 53-jährige Lenker wurde angezeigt und es wurde ihm der Führerschein vorläufig abgenommen.
Rechtlicher Hintergrund: Bei mit technischen Hilfsmitteln gemessenen Geschwindigkeitsübertretungen von
– mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und
– mehr als 50km/h außerhalb des Ortsgebiets,
sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Organe der Straßenaufsicht berechtigt, den Führerschein vorläufig abzunehmen.