Dienstreise – Unternehmer haftet!
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) offenbart: Bei Dienstreisen gibt es erhebliche Deckungslücken in der Sozialversicherung. „Es hat sich gezeigt, dass die AUVA die Übernahme für Unfall- und Folgekosten bei Dienstreisen verweigern kann. Das kann für Unternehmen und Mitarbeiter weitreichende Folgen haben“, warnt Dr. Martin Sturzlbaum, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung AG. Das Urteil bezieht sich auf den Unfall einer langjährigen Mitarbeiterin eines steirischen Unternehmens, die sich auf einer Fachexkursion nach Italien bei einem Sturz einen Verrenkungsbruch zuzog. Die Frau musste daraufhin zwei Monate in den Krankenstand gehen. Die AUVA lehnte die Anerkennung des Sturzes als Arbeitsunfall ab. Daraufhin klagte die Verunfallte. In erster Instanz setzte sich die AUVA durch, das Berufungsgericht dagegen gab der Fachberaterin Recht. In letzter Instanz aber verlor die Frau das Verfahren, das Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof wieder aufgehoben. Der Sturz auf der Fachexkursion gilt nicht als Betriebsunfall, obwohl sich der Unfall auf einer Dienstreise ereignet hat. Konkret bedeutet dieses Urteil, dass das Unternehmen für den Unfall und seine Folgen haftet. „Das OGH-Urteil zeigt klar, dass Firmen für ihr Personal auf Dienstreisen rechtlich die Haftung übernehmen und dass diese immer weiter ausgedehnt wird“, informiert Dr. Sturzlbaum. Es leitet sich daraus ab, dass auf Dienstreisen eine Firmenversicherung unerlässlich ist.
Komm.Rat Johann Schütz
Mail: redaktion@donauecho.at
Komm.Rat Johann Schütz |