Donaustädter NR Abgeordnete Becher hinterfragt Grasser und Co´s Fahrtauglichkeit!

Die Donaustädter Abgeordnete hat einen Anfrage im Parlament eingebracht, der es in sich hat!

Zitat: “Wenn sich Personen an solch markante Ereignisse [Aufträge in Millionenhöhe Anmerkung der Redaktion] nicht mehr erinnern können und ihr Gedächtnis derart nachlässig ist, besteht der begründete Verdacht, dass sie auch im Straßenverkehr eine erhebliche Gefahr für ihre Umwelt darstellen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie plötzlich auch die Verkehrsregeln vergessen.”

Quelle: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_11520/index.shtml

Originaltext:
Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher und GenossInnen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Einleitung einer verkehrspsychologischen Untersuchung der in den
parlamentarischen Untersuchungsausschüssen unter massivem Gedächtnisverlust leidenden
Auskunftspersonen gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung
Gemäß § 13 Abs 2 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr
(aktuell: Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) über die gesundheitliche
Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung –
FSG-GV), BGBl. II Nr. 322/1997 idgF, darf eine Lenkberechtigung bei Personen, bei denen
u.a. eine erhebliche geistige Behinderung, ein schwerwiegender pathologischer
Alterungsprozess oder eine schwere persönlichkeitsbedingte Störung des Urteilsvermögens,
des Verhaltens und der Anpassung besteht, nur dann belassen werden, wenn ein ärztliches
Gutachten auf Grund einer psychiatrischen fachärztlichen Stellungnahme, in der die
kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit mitbeurteilt wird, diese Eignung bestätigt.
Die Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit bei der
verkehrspsychologischen Untersuchung umfasst gemäß § 18 Abs 2 FSG-GV insbesondere
auch das Konzentrationsvermögen sowie die Intelligenz und das Erinnerungsvermögen.
Weiters normiert § 18 Abs 3 FSG-GV, dass für die Erfassung der Bereitschaft zur
Verkehrsanpassung insbesondere das soziale Verantwortungsbewusstsein, die Selbstkontrolle,
die psychische Stabilität und die Risikobereitschaft des zu Untersuchenden zu prüfen ist.
Neben einem verkehrsbezogenen Persönlichkeitstest ist zur Überprüfung der Bereitschaft zur
Verkehrsanpassung auch ein ausführliches Explorationsgespräch mit einem für
Verkehrspsychologie qualifizierten Psychologen durchzuführen.
11520/J XXIV. GP – Anfrage (textinterpretierte Version) 1 von 3
www.parlament.gv.at
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Es besteht jedenfalls nur wenig Zweifel darüber, dass ein massiver Gedächtnisverlust bei
Personen eingetreten sein muss, wenn sich diese nicht mehr erinnern können, für welche
Gegenleistung sie in einem Rechtsgeschäft hunderttausende Euro beziehungsweise sogar
Millionen Euro vom jeweiligen Auftraggeber erhalten haben. Dieser Sachverhalt
trifft jedenfalls auf die Personen Mag. Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Ernst Karl
Plech, Dr. Peter Hochegger, Alfons Mensdorff-Pouilly und andere zu, die sich in den diversen
parlamentarischen Untersuchungsausschüssen häufig nicht etwa deshalb der Aussage
entschlagen haben, weil gegen sie in einem laufenden Strafverfahren ermittelt wird und sie
sich deshalb selbst belasten könnten, sondern weil sie sich an die Geschäftsaufträge und –
ausführungen einfach “nicht mehr erinnern” können.
Verstärkt wird dieser Eindruck einer bedauerlichen gesundheitlichen Beeinträchtigung und
neurologisch regressiven Entwicklung durch die Tatsache, dass diese Personen in ihrer
bisherigen Berufstätigkeit oft nicht annähernd so hohe Einkommen erhalten haben wie für
diese meist singulären Rechtsgeschäfte in den gerichtsanhängigen BUWOG- oder Telekom-
Fällen. Wenn sich Personen an solch markante Ereignisse nicht mehr erinnern können und ihr
Gedächtnis derart nachlässig ist, besteht der begründete Verdacht, dass sie auch im
Straßenverkehr eine erhebliche Gefahr für ihre Umwelt darstellen, weil nicht ausgeschlossen
werden kann, dass sie plötzlich auch die Verkehrsregeln vergessen.
Auch anerkannte Verkehrspsychologen bestätigen diese Ansicht. So zitierte das Wiener
Bezirksblatt in der Ausgabe 12/2012 vom 23./24.4.2012 den bekannten Verkehrspsychologen
Dr. Ferdinand Dvorak dahingehend, dass es eine Möglichkeit wäre, solche (an
Gedächtnisverlust leidende, Anm.) Menschen dem Amtsarzt vorzuführen. Und weiter: “Bei
Gedächtnisverlust besteht ein begründeter Verdacht auf Fahruntauglichkeit. Es muss
allerdings eine Anzeige vorliegen”.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Liegen bereits Anzeigen gegen jene Auskunftspersonen vor, die sich in den diversen
parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nicht deshalb einer Aussage
entschlagen haben, weil gegen sie in einem laufenden Strafverfahren ermittelt wird
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www.parlament.gv.at
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
und sie sich deshalb selbst belasten könnten, sondern weil sie sich an für sie
wesentliche und singuläre Ereignisse und Rechtsgeschäfte einfach “nicht mehr
erinnern” können?
2. Wenn ja, gegen welche Personen liegen diesbezügliche Anzeigen vor?
3. Sollten solche Anzeigen nicht vorliegen, werden Sie dann in Kenntnis der Rechtslage
und des offensichtlichen Gedächtnisverlustes der betroffenen Personen als oberste
Verkehrsaufsichtsbehörde von Amts wegen tätig und diese Personen einem Amtsarzt
bzw. ausgebildeten Verkehrspsychologen vorführen lassen?
4. Wenn ja, wer von diesen betroffenen Auskunftspersonen soll einem Amtsarzt bzw.
ausgebildeten Verkehrspsychologen vorgeführt werden und wann ist mit den
diesbezüglichen amtsärztlichen Vorladungen dieser Personen zu rechnen?
5. Wenn nein, warum werden Sie diese Personen entgegen der geltenden Rechtslage und
deren offensichtlichem Krankheitsbild nicht dem zuständigen Amtsarzt bzw.
ausgebildeten Verkehrspsychologen vorführen lassen?

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