In der Nacht von 31.März auf 1. April 2013 war eine 27-Jährige mit ihrer 30-jährigen Freundin in mehreren Lokalen unterwegs. Schlussendlich fuhren Beide zu einer Partyveranstaltung in die Donaustadt. Dort trafen sie einen flüchtigen Bekannten der 30-Jährigen. Dieser bot an, die Mädchen mit dem Auto nach Hause zu bringen. Etwa gegen 05.00 Uhr früh machten sich die drei mit einem weiteren Bekannten auf den Heimweg. Während der Fahrt klagte die 27-Jährige über Durst. Der Lenker meinte, dass im Fond des Wagens einige Getränke lägen. Die junge Frau öffnete eine Mineralwasserflasche und trank daraus. Erst danach bemerkte sie, dass die Flasche mit einer übel riechenden Flüssigkeit gefüllt war. Sie musste erbrechen und der Lenker setzte seine Fahrt. Zu Hause in Wien Neubau angekommen, trug die 30-Jährige ihre offensichtlich bewusstlose Freundin in die Wohnung. Nachdem das junge Mädchen nicht mehr zu Bewusstsein kam, verständigte sie die Rettung. Für die 27-Jährige kam schlussendlich jede Hilfe zu spät. Der Lenker des Fahrzeuges tauchte danach sofort unter und war nicht mehr greifbar. Nach intensiven Ermittlungen gelang es den Kriminalisten den Aufenthaltsort des Fahrzeuglenkers zu lokalisieren. Der 36-jährige Alexander Sch. wurde gestern in Wien Liesing festgenommen. Sowohl das Auto, als auch die Mineralwasserflasche mit der derzeit unbekannten Substanz wurden sichergestellt.
Anlässlich dieses erschütternden Todesfalles weist die Polizei eindringlich auf folgende Verhaltensmaßnahmen hin:
- Der Täterkreis kann größer sein als gedacht – Fremde, neue Bekannte aber auch vermeintliche “Freunde”.
- Das eigene Getränk nie unbeobachtet und unbeaufsichtigt stehen lassen!
- Mit Freundinnen und Freunden vereinbaren, gegenseitig auf die gemeinsamen Getränke aufzupassen.
- Beim gemeinsamen Ausgehen mit Freunden, auch wieder gemeinsam nach Hause gehen.
- Keine offenen Getränke von fremden Personen annehmen.
- Getränke-Einladungen nur annehmen, wenn der Weg des Glases von der Schank bis in die eigene Hand verfolgt werden kann.
- Blind Dates oder Internet-Verabredungen immer an öffentlichen Orten vereinbaren, die einem bekannt sind und eine Vertrauensperson darüber informieren.
- Dem Instinkt vertrauen! Bei Unwohlsein in einem Lokal oder auf einer privaten Party, lieber den Ort verlassen
- Bei plötzlichem Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung sofort mit der Bitte um Beistand an eine Vertrauensperson oder, wenn alleine, ans Barpersonal, wenden.
- Im Zweifelsfall die Polizei unter 133 oder die Rettung unter 144 anrufen
- Bei K.O.-Tropfen-Verdacht ohne Zögern sofort einen Arzt oder Krankenhaus aufsuchen, bevor die volle Wirkung der Substanzen einsetzt.
- Auch bei freiwilliger Einnahme der verbotenen Substanzen machen sich Gewalt- oder Sexualtäter strafbar.
Bei Beobachtungen durch Dritte
- Umgehende Information der betreffenden Person über die Beobachtung.
- Umgehende Information an das Barpersonal beziehungsweise an die Polizei.
- Verhaltensauffällige Person nicht alleine lassen!
- Bei Bewusstlosigkeit der Person sofort die Rettung verständigen.
- Achtung: Frauen unter Einfluss von K.O.-Tropfen können auf Außenstehende wie stark Betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen wirken.