“Wertschätzung gegenüber jenen, die Organe spenden”, werde, so SPÖ-Nationalratsabgeordnete Ruth Becher, durch die Versicherung bei Organspenden geboten. “Das neue Organtransplantationsgesetz stellt eine gute Voraussetzung für die Nachversorgung der Menschen, die sich für eine Organspende entscheiden, dar”, erklärte Becher heute Dienstag. Lebendspenden bekämen so Becher einen “immer höheren Stellenwert” für die Praxis. Als Lebendspenden werden vor allem Nieren- und Lebertransplantationen durchgeführt. Zurzeit stehen 57 Organspenden von Lebenden 673 Organspenden von Verstorbenen gegenüber. “Hier ist noch ein großes Ungleichgewicht hier vorhanden”, betonte Becher. Die Widerspruchslösung sieht Becher als eine “sehr zufriedenstellende Lösung”.