UnternehmerInneninfo: Die Registrierkassa

Typ 1, Typ 2 ..zu welchem Typ gehört Ihre Registrierkasse?
Nur ein Teil der Unternehmen der Gastronomie und des Handels verwendet Registrierkassen und Kassensysteme. Andere erfassen ihre Einnahmen noch händisch, zum Teil auch deswegen, weil elektronische Hilfsmittel oftmals teuer sind und auch einiges an technischem Wissen verlangen.

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Gerhard Gutleber

Bisher mussten die Bareinnahmen und –ausgaben auch schon täglich festgehalten werden. Mit dem hilfreichen Hinweis: In geeigneter Weise. Wie Paragons, Registrierkassenstreifen, EDV und natürlich auch Strichlisten und Kassensturz.
Nun wurde die Möglichkeit, der Losungsermittlung durch Kassensturz nur mehr auf Ausnahmefälle beschränkt. Genau gesagt, auf Betriebe, deren Jahresumsatz unter € 150.000 liegt.
Aber auch ein einfacher Kontrollstreifen bzw. eine Bareingangsliste ohne Anführung der einzelnen Produkte, lediglich chronologisch, genügt grundsätzlich. Aber Vorsicht: Alles ist ganz einfach, wenn nur eine Kategorie von Einnahmen, also solche mit demselben Steuersatz vorliegen. Die mit Kassensturz oder Rechenstreifen ermittelten Zahlen müssen für Zwecke der Umsatzsteuerberechnung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung von der Buchhaltung noch nach Steuersätzen getrennt werden.
Und da haben wir das Problem. Dies ist wiederum durch geeignete Nebenaufzeichnungen -wie der Verwendung von Küchenbons in der Gastronomie oder aber auch aufgrund einer speziellen Genehmigung des Finanzamtes möglich. Wann ist also die Grundlagensicherung durch die Strichliste erlaubt?
Wenn sie sich auf die Barbeträge bezieht und diese Geschäftsfall bezogen darstellen.
Nicht ganz klar? Das soll heißen, in der Liste ist ein Eintrag (Strich) für jede mit einem Preis gekennzeichnete Warengruppe und jeden Geschäftsfall mit dem Endpreis vorzunehmen. Nicht gerade praktisch, oder?
Dann muss eben eine Registrierkasse her. Aber welche?
Eine mechanische, elektronische und was darf diese kosten? Auch, wenn sie bereits über eine verfügen, eine Rückfrage bei Ihrem Händler sollte doch gemacht werden. Der weiß nämlich welcher „Typ“ Ihre Kasse ist.
Und dafür gibt es ja die Kassenrichtlinie.
Die genauen Details kann ich hier nicht erörtern, das würde den Rahmen der nächsten zwei Ausgaben sprengen, hier nur so viel:
In der neuen Richtlinie wurden verschiedene Arten der Registrierkassen typisiert – entsprechend ihrer technischen Ausstattung. Es wird klargestellt, welche Kassentypen den Anforderungen der Ordnungsmäßigkeit entsprechen und welche nicht den Erfordernissen der Prüfbarkeit durch die Finanz genügen. Denn es geht nämlich darum, die Prüfbarkeit der Geschäftsvorfälle durch einen sachverständigen Dritten zu ermöglichen. Aber keine Sorge, auch ältere, billigere Modell können durchaus über eine geforderte Schnittstelle verfügen für einen Datenexport für einen externen Datenträger.
Wie immer freue ich mich auf Ihre zahlreichen Fragen- zögern Sie nicht!

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